Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen der Aktion #netzmitrespekt 2021

  1. Veranstalter

Veranstalter der Aktion #netzmitrespekt 2021 ist die Regionalvertretung der Europäischen Kommission in München.

  1. Teilnahmeberechtigung und Teilnahmebeschränkungen

Die Aktion #netzmitrespekt richtet sich an alle Schüler*innen, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Bayern.
Die Teilnahme am Wettbewerb soll in der Gruppe erfolgen. Jede Gruppe kann nur einen Clip unter einem Namen einreichen. Es muss ein verantwortlicher Ansprechpartner und möglicher späterer Preisempfänger innerhalb jedes Teams im Vorfeld der Teilnahme bestimmt und mitgeteilt/angemeldet werden. Unter dessen Namen wird auch der Team-Clip auf der Website eingereicht. Gerne können die weiteren Beteiligten in einem Dokument oder den Credits zum Video genannt werden. Alle Beteiligten werden im Nachgang im Rahmen der Veröffentlichung des Videos aufgeführt.
Personen unter 18 Jahren benötigen für die Teilnahme das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten oder einer Lehrkraft unter dessen/deren Namen der Clip eingereicht werden muss.

  1. Teilnahmezeitraum

Videos können vom 04. Oktober bis zum 19. Dezember 2021 eingereicht werden.
Maßgeblich ist der Eingang des Beitrags bei den Veranstaltern.

  1. Anmeldungen und Bewerbungsphasen

Für die Teilnahme an der Aktion #netzmitrespekt ist keine Bewerbung erforderlich.
Der fertiggestellte Clip wird auf der extra für den Wettbewerb erstellten Website unter der URL www.netzmitrespekt.de innerhalb des Teilnahmezeitraums hochgeladen und nimmt so automatisch am Schulwettbewerb teil. Die Teilnehmer*innen können auf der Website weder andere eingereichte Videos noch sonstige Informationen zu anderen Teilnehmer*innen einsehen.
Die Formalien und Inhalte, die bei der Erstellung des Wettbewerbsbeitrages zu beachten sind, sind in den allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website der Aktion www.netzmitrespekt.de aufgelistet.

5. Prämierung und Preisgelder

Die eingereichten Clips werden von einer Jury bewertet. Die Prämierung der besten Videos wird im Anschluss an den Wettbewerb erfolgen. Die Anreise zu einer möglichen Verleihungsveranstaltung erfolgt auf eigene Kosten und eigenes Risiko.

  1. Abbruch des Wettbewerbs

Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, den Wettbewerb ohne Bekanntgabe von Gründen abzubrechen. Es bestehen in diesem Fall keine Ansprüche der Teilnehmer*innen auf einen bestimmten Preis.

  1. Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Teilnehmer*innen sind damit einverstanden, dass ihre eingereichten Videos und Daten an die Jury weitergeleitet werden. Die Wettbewerbsteilnehmer*innen erklären sich außerdem mit der Veröffentlichung der eingereichten Beiträge und der Nennung der Namen der beteiligten Personen einverstanden und treten alle hierfür erforderlichen Rechte an die Veranstalter ab.

  1. Haftung

Die Veranstalter haften nicht gegenüber den Wettbewerbsteilnehmer*innen. Auch eine Haftung für den entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die Teilnehmer*innen stellen die Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus etwaigen Verletzungen von Urheberrechten, gewerblichen Schutzrechten, Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen Rechten durch die eingereichten Videos hergeleitet werden könnten. Des Weiteren haben die Teilnehmer*innen alle für die Erstellung des Videos anfallenden Kosten selbst zu tragen. Die Veranstalter übernehmen keinerlei Kosten, weder für Equipment noch sonstige mögliche finanzielle Aufwendungen, die den Teilnehmer*innen im Rahmen der Aktion entstehen.

  1. Rechte

Die Teilnehmer*innen bestätigen, dass alle Rechte an den Aufnahmen des eingereichten Videos, einschließlich die Ton- und Musikrechte, bei ihm/ihr liegen und keine Urheber-, Marken-, sonstigen gewerblichen Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Außerdem erklären die Teilnehmer*innen alle, für eine Veröffentlichung erforderlichen, Verwertungs- und Vorführrechte der Musik zu besitzen und keine von der GEMA lizenzierten Musikstücke (GEMA-Musik) verwenden.
Die Teilnehmer*innen räumen den Veranstaltern das räumlich und zeitlich medienunabhängige, unbeschränkte Nutzungsrecht am Video und allen seinen Bestandteilen ein. Hierzu zählt insbesondere das Recht zur Verfilmung, d.h. das Recht, den eingesandten Clip unverändert oder unter Bearbeitung oder Umgestaltung zur Herstellung eines Filmwerkes zu benutzen und das Filmwerk sowie Übersetzungen und andere filmische Bearbeitungen für alle Verwendungsarten zu nutzen. Ebenso zählen hierzu das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung des Clips auf elektronischen/digitalen – auch interaktiven – Datenträgern, insbesondere DVD, CD, CD-ROM, Video sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung im Internet, auch in sozialen Netzwerken, und das Vorführungsrecht. Die Nutzungsrechtseinräumung erfolgt unentgeltlich. Die Veranstalter sind berechtigt, die vorstehend genannten Rechte Dritten einzuräumen.
Pornographische und Gewalt darstellende bzw. verherrlichende oder sonstige, gegen das geltende Recht verstoßende Inhalte werden vom Wettbewerb ausgeschlossen und von den Veranstaltern gelöscht. Rassistische, diskriminierende oder ehrverletzende Inhalte sind ebenfalls unzulässig.
Die Veranstalter übernehmen keinerlei Haftung für die Richtigkeit der Aussagen von Jurymitgliedern und anderer am Wettbewerb teilnehmenden Personen.

  1. Ausschluss des Rechtswegs

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden.
Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.